von Anke Heßling | 18.Jun 2024
Seit Juli 2013 müssen Hundebesitzer in Niedersachsen einen „Sachkundenachweis“ erbringen, dass sie in der Lage sind, einen Hund zu halten und ihn stets im Griff haben. Der Hundeführerschein ist für alle Neu-Hundehalter verpflichtend und soll vor Anschaffung des Hundes erfolgen. Die theoretische Sachkundeprüfung findet um 10.00 Uhr statt und besteht aus 35 Multiple-Choice-Fragen aus 5 Themenbereichen. Zur Beantwortung stehen 45 Minuten zur Verfügung. Die Prüfung erfolgt computergestützt, daher erhalten Sie Ergebnis, Auswertung und Bescheinigung direkt im Anschluss.
von Anke Heßling | 18.Jun 2024
Seit Juli 2013 müssen Hundebesitzer in Niedersachsen einen „Sachkundenachweis“ erbringen, dass sie in der Lage sind, einen Hund zu halten und ihn stets im Griff haben. Der Hundeführerschein ist für alle Neu-Hundehalter verpflichtend und soll vor Anschaffung des Hundes erfolgen. Die theoretische Sachkundeprüfung findet um 14.00 Uhr statt und besteht aus 35 Multiple-Choice-Fragen aus 5 Themenbereichen. Zur Beantwortung stehen 45 Minuten zur Verfügung. Die Prüfung erfolgt computergestützt, daher erhalten Sie Ergebnis, Auswertung und Bescheinigung direkt im Anschluss.
von Anke Heßling | 18.Jun 2024
Seit Juli 2013 müssen Hundebesitzer in Niedersachsen einen „Sachkundenachweis“ erbringen, dass sie in der Lage sind, einen Hund zu halten und ihn stets im Griff haben. Der Hundeführerschein ist für alle Neu-Hundehalter verpflichtend und soll vor Anschaffung des Hundes erfolgen. Die theoretische Sachkundeprüfung findet um 10.00 Uhr statt und besteht aus 35 Multiple-Choice-Fragen aus 5 Themenbereichen. Zur Beantwortung stehen 45 Minuten zur Verfügung. Die Prüfung erfolgt computergestützt, daher erhalten Sie Ergebnis, Auswertung und Bescheinigung direkt im Anschluss.
von Anke Heßling | 24.Okt 2023
Die praktische Prüfung beginnt um 11.00 Uhr und im Verlauf der Prüfung soll unter anderem nachgewiesen werden, dass der Halter den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, etwaigen Gefahren vorzubeugen. Der Halter muss den Hund so kontrollieren, dass von diesem keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.
In dieser Veranstaltung kann die praktische Prüfung abgelegt werden.