13. Februar 2027

13. Februar 2027

Neu-Hundebesitzer müssen in Niedersachsen einen „Sachkundenachweis“ erbringen, dass sie in der Lage sind, einen Hund zu halten und ihn stets im Griff haben. Der Hundeführerschein ist für alle Neu-Hundehalter verpflichtend und soll vor Anschaffung des Hundes erfolgen. Die theoretische Sachkundeprüfung findet um 10.00 Uhr statt und besteht aus 35 Multiple-Choice-Fragen aus 5 Themenbereichen. Zur Beantwortung stehen 45 Minuten zur Verfügung. Die Prüfung erfolgt computergestützt, daher erhalten Sie Ergebnis, Auswertung und Bescheinigung direkt im Anschluss.

13. Februar 2027

13. Februar 2027

Die praktische Prüfung beginnt um 11.00 Uhr und im Verlauf der Prüfung soll unter anderem nachgewiesen werden, dass der Halter den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, etwaigen Gefahren vorkzubeugen. Der Halter muss den Hund so kontrollieren, dass von diesem keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.

In dieser Veranstaltung kann die praktische Prüfung abgelegt werden.

13. Februar 2027

21. November 2026

Die praktische Prüfung beginnt um 11.00 Uhr und im Verlauf der Prüfung soll unter anderem nachgewiesen werden, dass der Halter den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, etwaigen Gefahren vorkzubeugen. Der Halter muss den Hund so kontrollieren, dass von diesem keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.

In dieser Veranstaltung kann die praktische Prüfung abgelegt werden.

13. Februar 2027

11. September 2026

Die praktische Prüfung beginnt um 11.00 Uhr und im Verlauf der Prüfung soll unter anderem nachgewiesen werden, dass der Halter den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, etwaigen Gefahren vorkzubeugen. Der Halter muss den Hund so kontrollieren, dass von diesem keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.

In dieser Veranstaltung kann die praktische Prüfung abgelegt werden.

13. Februar 2027

18. Juli 2026

Die praktische Prüfung beginnt um 11.00 Uhr und im Verlauf der Prüfung soll unter anderem nachgewiesen werden, dass der Halter den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, etwaigen Gefahren vorkzubeugen. Der Halter muss den Hund so kontrollieren, dass von diesem keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.

In dieser Veranstaltung kann die praktische Prüfung abgelegt werden.

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